Sehr oft beginnt der Prozess der Kapitalverbindung, also der M&A-Prozess, damit, dass beide Parteien – zwecks eines besseren gegenseitigen Kennenlernens, eines Testens der beabsichtigten Strategie und auch zwecks der Bestätigung, dass die jeweilige Fusion/Akquisition sinnvoll ist - in der ersten Phase die Kooperation beginnen.
ACG bietet jedoch auch eine separate Dienstleisung – die Kooperationsvermittlung - an, also auch ohne das anschließende Vorhaben, beide Unternehmen zu verbinden.
Dank zahlreicher interner Datenbanken erstellt ACG für die anfragende Partei eine „maßgeschneiderte“ Long List mit geeigneten Unternehmen für die Kooperation und stellt anschließend die Kontaktaufnahme und Kommunikation mit den entsprechenden Ansprechpartnern.